Skip to main content
Weißer Container (TKB-Sammelstelle) vor ASZ-Gebäude, daneben Fettbeh(Öl)ter und Metallsammelcontainer

Tierkörperbeseitigung

Sammelstelle

An der Tierkörperbeseitigung Sammelstelle beim ASZ Purgstall dürfen verendete oder getötete Heimtiere, tierische Abfälle aus Haushalten und tote Wildtierkörper abgegeben werden.

Benutzung der Tierkörperbeseitung (TKB) Sammelstelle

Die Sammelstelle für Tierkörper ist an 7 Tagen der Woche 24 Stunden lang frei zugänglich.

Die Tür der Sammelstelle wird mittels Telefonanruf (Nummer ist neben der Tür angeschlagen) geöffnet, d.h. der Anruf löst den Türöffner aus.

Im Kühlraum sind Abfallbehälter mit verrotbaren Müllsäcken. Geben Sie den toten Tierkörper in eine der Tonnen.

Das System protokolliert Datum, Uhrzeit und Rufnummer.

Weißer Container der TKB-Sammelstelle mit blauem Hinweisschild
Symole in grün mit grünem Häkchen: Hund, Katze, Aquariumsfisch und Wildsack des NÖ Jagdverbands

Das darf hinein:

  • Tote Haustiere

  • Lebensmittel tierischen Ursprungs aus privaten Haushalten (zB Fleisch aus der Tiefkühltruhe ohne Verpackung!)

  • Wildaufbruch (nur im speziellen Wildsack des NÖ Landesjagdverbandes)

  • Fallwild (Wildtierkörper, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist)

Symbole, die rot durchgestrichen sind: Kuhkopf, Huhn, Flasche und biogene Abfälle (Apfel, Banane, Fleischknochen)

Das darf NICHT hinein:

  • Keine landwirtschaftlichen Nutztiere

  • Keine Schlachtabfälle

  • Keine anderen Materialien (Restmüll, Papier, Kunststoff, etc)

Bitte hinterlassen Sie die TKB Sammelstelle sauber und achten Sie darauf, dass die Türe ordentlich geschlossen wird!

Ein toter Igel, tot auf der Straße liegend

Tote Wildtierkörper dürfen (außer bei bestimmten Tierseuchen) auch auf geeignete Weise dem natürlichen Kreislauf überlassen werden bzw. dürfen Wildtierkörperteile in diesen rückgeführt werden.

Tote Nutztiere (verendete oder getötete) sowie Abfälle aus der Tierverarbeitung dürfen in der Tierkörperbeseitigung Sammelstelle nicht abgegeben werden.
Wenden Sie sich an die SARIA GmbH, Tulln:

In NÖ dürfen tote Heimtiere (z.B.: Hunde, Katzen, Hamster, …) ohne jegliche Gewichtsbeschränkung auf eigenem Grund und Boden durch Vergraben ordnungsgemäß beseitigt werden.

Wählen Sie Ihre Gemeinde

um von maßgeschneiderten Informationen rund um unsere Angebote in Ihrer Nähe zu profitieren.

Ihre Einstellung können Sie jederzeit wieder verändern.

Diese Gemeinde konnte nicht gefunden werden.