Getrennte Sammlung von Batterien für leichte Verkehrsmittel

Seit April 2026 sammelt der GVU Scheibbs im Altstoffsammelzentrum (ASZ) aufgrund der neuen EU-Batterienverordnung (EU-BATT-VO) Batterien für leichte Verkehrsmittel getrennt von anderen Batterien und Akkus.
Die EU-BATT-VO sieht vor, dass neben den bereits bekannten Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien nun auch Elektrofahrzeugbatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel getrennt zu sammeln und zu
melden sind.
An den kommunalen Sammelstellen – wie etwa dem ASZ Purgstall – werden neben den Gerätebatterien und Starterbatterien (vormals: Fahrzeugbatterien) auch Batterien für leichte Verkehrsmittel als eigene Batteriekategorie erfasst:
- Gerätebatterien (0 – 5 kg)
- Starterbatterien (vormals Fahrzeugbatterien)
- neu: LV-Batterien (0 – 25 kg)
LV-Batterien sind speziell für den Antrieb leichter Fahrzeuge entwickelt und haben folgende Merkmale:
- gekapselt,
- wiegen bis zu 25 kg,
- liefern elektrische Energie für den Motorantrieb von
Radfahrzeugen (auch in Kombination Motor- und Muskelkraft) einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L.
Beispiele:
LV-Batterien sind beispielsweise Batterien/Akkus für E-Bikes, E-Roller, E-Scooter, elektrische Skateboards/Longboards, Golftrolleys, leichte Elektromobile oder elektrische Rollstühle.
Die getrennte Sammlung ist wichtig, weil:
- Lithium-Batterien brandgefährlich sein können
- wertvolle Rohstoffe besser recycelt werden
- Transport und Lagerung sicherer werden
- gesetzliche Vorgaben erfüllt werden
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EAK Austria: