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GVU Scheibbs

Einsatzplanung zur Waldbrandbekämpfung

26. Mai 2025 | zuletzt aktualisiert am 26. Mai 2025
Wald mit Rauchentwicklung und Feuerwehrmann im Einsatz

Naturkatastrophen wie Waldbrände stellen Feuerwehren immer wieder vor große Herausforderungen. Um im Ernstfall gewappnet zu sein, werden jetzt im Mostviertel Waldpläne zusammengestellt.

Gesamteinsatzkarte für Einsatzorganisationen

Die Waldfachpläne sollen sowohl analog als auch digital ab April 2026 verfügbar sein. Sie zeigen den Einsatzorganisationen an welche Orte sie mit welchen Fahrzeugen gelangen können, wo Wasserstellen, Umkehrmöglichkeiten oder Engstellen sind oder welches Gewicht welche Brücke aushält.

Gemeinsam mit den Gemeindeverbänden in Amstetten und Melk agiert der GVU Scheibbs als Projektträger und Förderwerber. Da es eine Karte VON Einsatzorganisationen FÜR Einsatzorganisationen werden soll, wird die wichtige Aufgabe der Datensammlung den Freiwilligen Feuerwehren zukommen. Unterstützung erhalten wir dazu auch von der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs als Forstbehörde.

Die gesammelten Details und Daten werden dann vom Forsttechnischen Büro Mayerhofer zu einer Gesamteinsatzkarte zusammengefügt.

Ablauf der Kartenerstellung

Dazu werden in den nächsten Monaten (voraussichtlich Mai bis September 2025) im gesamten Bezirk Scheibbs Mitglieder der jeweils örtlich zuständigen Feuerwehr, Forststraßen und Waldwege im Rahmen von Übungen befahren bzw. Waldflächen begehen.

Wir bitten die Waldbesitzer um Verständnis und die Erlaubnis, das Befahren der Waldwege einmalig zu gestatten.

Gruppe der Verantwortlichen der Feuerwehrkommandos im Bezirk Scheibbs.

Foto v.l.n.r.: Kdt.a.D. Franz Spendlhofer (BFKDO Scheibbs), GF Stefan Mayerhofer (FTB Mayerhofer) VW Christoph Pommer (AFKDO Gr. Erlauftal), DI Gernot Kuran (BFI BH Scheibbs), Kdt. Roland Hudl (AFKDO Kl. Erlauftal), Bgm. Harald Riemer (Obm. GVU Scheibbs), Kdt. Alois Hochholzer (BFKDO Scheibbs), Kdt. Peter Holzknecht (AFKDO Ötscher – Hochkar) und Kdt. Stv. BR. Manfred Prankl (BFKDO Scheibbs)

Folgendes Reglement gilt für die Datenerhebung:

  • Die Befahrung von Forststraßen hat so zu erfolgen, dass betriebliche Abläufe nicht gestört werden, und hat außerhalb der Dämmerung und der Nachtstunden zu erfolgen
  • Die dafür eingesetzten Feuerwehrmitglieder müssen dem Aktivstand der Feuerwehr angehören und haben sich im Zuge ihrer Tätigkeit durch ihre Feuerwehruniform kenntlich zu machen.

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