Handy, Kühlschrank und Co
Jeder Händler bzw. Lieferant ist verpflichtet, zB die kaputte Waschmaschine oder den alten Fernseher kostenlos zu übernehmen und einer Entsorgung zuzuführen. Einzige Voraussetzung dafür: Die Verkaufsfläche des Geschäfts muss mehr als 150 m² betragen. Häufig bieten aber auch kleinere Geschäfte dieses Service an. Nehmen kleine Geschäfte keine alten Geräte zurück, so müssen die Konsumenten darüber ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung am Geschäftseingang informiert werden. Auch Geräte, die über den Versandhandel bestellt wurden, können kostenfrei abgegeben werden.
Beispiele für Elektroaltgeräte sind:
- Kleine Elektroaltgeräte: Bügeleisen, Mixer, Kaffeemaschinen, elektrische Pfeffermühlen, Rasierapparate, Zahnbürsten, Blutdruckmessgeräte, Radios, CD-Player, Videorekorder, Fernbedienungen, Bohrmaschinen, Handkreissägen, Computertastatur und -maus, Kopfhörer, Handys
- Große Elektroaltgeräte: Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Computer, Fernseher und Bildschirme
Noch funktionstüchtige Elektrogeräte können Sie bei sozioökonomischen Betrieben, wie zB Henry Laden (Scheibbs, Waidhofen an der Ybbs, Melk) oder Carla (Amstetten und St. Pölten), oder auch für Flohmärkte abgegeben werden.
Nicht mehr funktionstüchtige Elektrogeräte gehören NICHT in die Restmülltonne oder in den Sperrmüll!