Mit Wirkung 01.01.2021 wurde vom NÖ Landtag eine Valorisierung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen.
Als Berechnungsbasis dient das jährliche Restmüllbehältervolumen.
Bis zu 3.500 Liter werden jährlich € 15,- berechnet.
Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst.
Pro angefangener weiterer 1.000 Liter Jahresrestmüllvolumen werden € 4,40 hinzugerechnet. Die Verrechnung erfolgt anteilig mit den quartalsweisen Lastschriftanzeigen (in der Vergangenheit wurde der gesamte Jahresbetrag im 2. Quartal verrechnet).
Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine reine Landesabgabe, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen vom GVU eingehoben und in weiterer Folge direkt an das Land NÖ abgeführt.