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GVU Scheibbs

Behälter und Tarife

Verpackungen aus Kunststoff und Metall, Altpapier, biogener Abfall sind verwertbare Altstoffe, die aus ökonomischen sowie ökologischen Gründen getrennt werden müssen. Der GVU Scheibbs stellt für Haushalte folgende Sammelbehälter in je zwei Größen (120 Liter und 240 Liter) zur Verfügung.

Abbildung einer Tonne zur Sammlung von Verpackungsmaterial
Die Gelbe Tonne

In die gelbe Tonne/den gelben Sack kommen alle Verpackungen aus Kunststoff – vom Joghurtbecher über die Reinigungsmittelflasche, die Schale für Obst, Gemüse oder Käse bis hin zu Chipssackerl. Getränke- oder Milchkartons sowie Verpackungen aus Metall werden ebenso in der gelben Tonne entsorgt.

Die getrennte Sammlung ermöglicht es, dass aus Verpackungsabfall wieder neue Verpackungen hergestellt werden können. Das spart wertvolle Ressourcen.

Abbildung einer Altpapiertonne
Altpapier

Das Recycling von Altpapier schont die Umwelt und wertvolle Ressourcen.

schwarze Tonne für Restmüll
Restmüll

Restmüll sind alle Abfälle, die nicht getrennt gesammelt werden können, die frei von gefährlichen Inhaltsstoffen und nicht sperrig sind.

Abbildung einer Biotonne
Bioabfall

Für organische Abfälle, die in der Küche bzw. im Garten anfallen, stellen wir Ihnen eine Biotonne zur Verfügung.

Die Biotonne gibt es in 2 Größen. Bei 40 Abholungen pro Jahr kostet die 120l-Tonne € 71,72 und die Tonne mit 240l Volumen € 110,00. In den Frühlings- und Sommermonaten gibt es auch die Möglichkeit eine Tonnenreinigung in Anspruch zu nehmen. Die 14 Reinigungen betragen € 21,56 pro Jahr, unabhängig von der Tonnengröße.

Einweg-Windel
Asche
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NÖ Seuchen­vorsorgeabgabe

Mit Wirkung 01.01.2021 wurde vom NÖ Landtag eine Valorisierung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen.

Als Berechnungsbasis dient das jährliche Restmüllbehältervolumen.
Bis zu 3.500 Liter werden jährlich € 15,- berechnet.
Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst.


Pro angefangener weiterer 1.000 Liter Jahresrestmüllvolumen werden € 4,40 hinzugerechnet. Die Verrechnung erfolgt anteilig mit den quartalsweisen Lastschriftanzeigen (in der Vergangenheit wurde der gesamte Jahresbetrag im 2. Quartal verrechnet).

Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine reine Landesabgabe, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen vom GVU eingehoben und in weiterer Folge direkt an das Land NÖ abgeführt.

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