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Rechtsgrundlagen

Hauskauf - Zusatzkosten


Sie haben vor sich ein neues Eigenheim anzuschaffen? Bevor Sie eine Liegenschaft kaufen, sollten Sie prüfen ob es Gebührenrückstände gibt.


In der Urkunde des Notars über den Besitzerwechsel wird oft festgehalten, dass die Liegenschaft lastenfrei übernommen wird. Das kann laut Grundbuchsauszug korrekt sein, allerdings nicht in Bezug der Abfallwirtschaftsgebühr lt. § 30 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992-0 in der derzeit geltenden Fassung. Diese wird per Bescheid vorgeschrieben und "haftet" auf der Liegenschaft. Somit müssen offene Forderungen durch den neuen Besitzer übernommen werden.

Vor der Erstellung des Kaufvertrages kann über den Rechtsanwalt oder Notar erhoben werden, ob es Gebührenrückstände gibt. Aus rechtlichen Gründen darf seitens des GVU's an Privatpersonen keine Auskunft über fremde Liegenschaften erteilt werden.

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